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Fragen und Antworten

Wer findet Hilfe bei einem/einer Kinder- und JugendpsychiaterIn?
Wer kann sich an den/die Kinder- und JugendpsychiaterIn wenden?
Wie findet man einen/eine Kinder- und JugendpsychiaterIn?
Wie ist ein/eine Kinder- und JugendpsychiaterIn ausgebildet?
Wie unterscheidet sich die Arbeitsweise eines Kinder- und Jugendpsychiaters von derjenigen eines Kinder- und Jugendpsychologen?
Wie arbeitet ein/eine Kinder- und JugendpsychiaterIn?
Untersteht der/die Kinder- und JugendpsychiaterIn der ärztlichen Schweigepflicht?
Wer zahlt eine kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung?
"Spinnt" man, wenn man in eine kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung geht?

Wer kann sich an den/die Kinder- und JugendpsychiaterIn wenden?
Alle Kinder und Jugendlichen mit seelischen Störungen, sowie Beziehungsschwierigkeiten in oder ausserhalb der Familie. Hilfe finden somit alle Kinder und Jugendlichen die in ihrem Leben Probleme und Schwierigkeiten haben, welche sie nicht allein oder mit Hilfe ihrer nächsten Bezugspersonen lösen könne.
Seelisches Leiden kann sich vielfältig äussern z.B. durch:

  • körperliche Beschwerden
  • depressive Verstimmung
  • Ängste
  • Gefühlsdurchbrüche
  • Süchte
  • Esstörungen
  • Zwänge etc.

Wer kann sich an den/die Kinder- und JugendpsychiaterIn wenden?
Kleine Kinder werden durch ihre Eltern oder deren Vertreter angemeldet. Jugendliche kšnnen sich selber anmelden, eine Behandlung setzt aber das EinverstŠndnis der gesetzlichen Vertreter voraus.

Wie findet man einen/eine Kinder- und JugendpsychiaterIn?
Auf dieser Homepage findet sich eine Liste freipraktizierender Kinder- und JugendpsychiaterInnen im Kanton Zürich und in einigen angrenzenden Gebieten, sowie die Adressen des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes des Kantons Zürich.
Adressen können aber auch Kinderärzte, Hausärzte, Jugendsekretariate, Schulpsychologische Beratungsdienste und andere Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche geben.

Wie ist ein/eine Kinder- und JugendpsychiaterIn ausgebildet?
Ein Kinder- und JugendpsychiaterIn ist ein/eine Arzt/Ärztin. Nach dem Medizinstudium bildet er/sie sich während 6 Jahren zum/zur Spezialarzt/ärztin weiter. Dazu gehört eine Ausbildung in verschiedenen Formen der Psychotherapie für Kinder, Jugendliche, Eltern und Familien.

Wie unterscheidet sich die Arbeitsweise eines Kinder- und Jugendpsychiaters von derjenigen eines Kinder- und Jugendpsychologen?
Ein grundsätzlicher Unterschied in der Arbeitsweise von ärztlichen und nichtärztlichen Psychotherapeuten liegt im Ausbildungsweg begründet. Grundlage der Ausbildung eines Kinder- und Jugendpsychiaters bildet das Medizinstudium. Psychiatrisches und Psychotherapeutisches Wissen erwirbt er nach Studienabschluss in der sechs Jahre dauernden Ausbildung zum Facharzt. Dem entsprechend wird der Kinder- und Jugendpsychiater in seiner Beurteilung und bei den therapeutischen Massnahmen neben den seelischen immer auch die körperlichen Gegebenheiten berücksichtigen und eine ganzheitliche Behandlung anbieten.

Wie arbeitet ein/eine Kinder- und JugendpsychiaterIn?
In den ersten Sitzungen verschafft sich der/die Kinder- und JugendpsychiaterIn einen Ueberblick über die Probleme die zur Anmeldung geführt haben.

Schwerpunkte seiner/ihrer Arbeit sind kurz- mittel- und langfristige Psychotherapien, wobei verschiedene psychotherapeutische Richtungen zum Einsatz kommen. Je nach Situation wird mit Einzelnen, mit Familien, Eltern oder Gruppen gearbeitet.

Weiter gehören zu seinem/ihrem Aufgabenbereich: Abklärungen (entwicklungspsychologisch, psychomotorisch, neurologisch, neuropsychologisch, testpsychologisch), Kriseninterventionen, Beratungen (Eltern, betreuende Personen, sozialpädagogische Institutionen).

Untersteht der/die Kinder- und JugendpsychiaterIn der ärztlichen Schweigepflicht?
Wie alle anderen Ärzte untersteht der/die Kinder- und JugendpsychiaterIn der ärztlichen Schweigepflicht. Das bedeutet, dass er/sie gegenüber Drittpersonen Angaben nur im Auftrag und mit Erlaubnis seiner Patienten machen darf.

Wer zahlt eine kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung?
Die Leistungen des/der Kinder- und JugendpsychiaterIn werden in der Regel durch die Krankenkassen, in gewissen Fällen von der IV übernommen. Der Patient zahlt, wenn über Krankenkasse abgerechnet wird, einen Selbstbehalt von 10 %.

"Spinnt" man, wenn man in eine kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung geht?
Nein, man reagiert auf eine Schwierigkeit genauso vernünftig wie wenn man zum Zahnarzt geht, weil man Zahnweh hat.

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